Gerichts- und Privatgutachten sollten in Anlehnung an die von IHK und HWK festgelegten Richtlinien, durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, erstellt werden. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von höchster Qualität.
Doch leider ist es für den Auftraggeber bisher nicht immer leicht gewesen, in der Flut von Anbietern im Sachverständigenwesen, den qualifiziertesten Sachverständigen zu finden. Die spezialisierten Mitarbeiter des Sachverständigenbüros Tolksdorf jedoch, prüfen und begutachten nach den anerkannten Regeln der Technik (Europa- Norm, DIN- Norm) und den festgelegten Richtlinien der IHK und HWK.
Je nach Art und Umfang der Beauftragung beinhalten unsere Gutachten oder Prüfberichte folgende Punkte:
- Feststellung der Schadensursache
- Dokumentation des Schadenbildes
- Prüfung des gemeldeten Schadens auf Kausalität und Plausibilität
- Ermittlung des Schadenumfangs, Totalschaden oder Reparatur
- Ermittlung von Sachen gleicher Art und Güte
- Neuwert, Zeitwert oder Restwertermittlung
- Prüfung von Anschaffungsrechnungen, Reparaturrechnungen und Kostenvoranschlägen
- Fotodokumentation
- Veranlassung der Abholung von Schadengütern
durch namhafte Paketdienste oder Speditionen - Sachgerechte Lagerung der überprüften Schadengüter
- Fachgerechte Entsorgung von Schadengüter nach Absprache